Buchung / Vertrag

1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.1 Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Eigentümer vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Leistungen / Preise

2. Die vom Eigentümer geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Internetseite).

2.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Hinzu kommen bei Onlinebuchungen über Buchungsportale die entsprechenden Zusatzgebühren.

2.2 Kurtaxe und Reiserücktrittskostenversicherung, sind nicht im Preis enthalten.

Bezahlung

3. Mit Vertragsabschluss ist im Vorfeld eine Anzahlung auf das angegebene Konto möglich. Sollte dies nicht erfolgt sein, ist der Gesamtbetrag am Anreisetag in bar zu entrichten. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und vertragliche Leistungen. Die Kurtaxe ist bei der Anreise sofort in bar zu entrichten.

Rücktritt

4. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrages zusteht.

4.1 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der Vermieter hat sich um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die sie sich nach Treu und Glauben unter der Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Buchung (z. B. Mindestbelegungszeiten) zu bemühen, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.2 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom Beherbergungsbetrieb bei Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern mit 10 % pauschal festgesetzt werden können.

4.3 Zum Mietausfall berechnet der Vermieter zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro.

4.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden.

4.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

4.6 Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

Haftung / Obliegenheiten des Gastes

5. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Gastes einschließlich PKW. Die Einbringung von Eigentum in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW erfolgt auf eigene Gefahr.

5.1 Der Gast verpflichtet sich Mängel dem Vermieter unverzüglich zu melden.

5.2 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.

5.3 Der Gast verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

5.4 Die Unterkunft darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder mit ein. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

5.5 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet.

5.6 Das Rauchen in der Ferienwohnung ist verboten.

5.7 Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und am Abreisetag besenrein, mit gespültem, verstautem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Des Weiteren sind alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank, auszuschalten.

5.8 Der Vermieter haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.

5.9 Preise und Objektangaben sind unter Vorbehalt. Irrtümer sind nicht ausgeschlossen.

An- und Abreisezeiten

6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten.

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen. Die Schlüssel und eventuell zur Verfügung gestellte Parkscheine sind vollzählig an den Vermieter abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel oder eines Parkscheins werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel oder ein neuer Parkschein angefertigt.

Verjährung

7. Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag gegenüber dem Vermieter und dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Gerichtsstand

8. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegenüber dem Vermieter ist ausschließlich das örtliche Amtsgericht.

Datenschutz

9. Ihre Daten gemäß den Datenschutzrichtlinien werden vertraulich behandelt.

Unwirksamkeit

10. Sollten einige Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit und bleiben unberührt.

Mitfinanziert durch

die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe. Mit dem ziel der Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen

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